Wunschkennzeichen

Demnächst Wunschkennzeichen online, Bestellung über das Internet möglich.
Kennzeichen: Wunsch-, Saison-, Kurzzeit-, Oldtimerkennzeichen
- Wunschkennzeichen
- zusätzliche Gebühr in Höhe von 10,20 Euro
- zusätzliche Gebühr in Höhe von 10,20 Euro
- Saisonkennzeichen
- gemäß § 23 Absatz 1 b StVZO
- mindestens 2 Monate bis maximal 11 Monate
- mitzubringen sind bei zugelassenen Fahrzeugen
- Kennzeichenschilder
- Fahrzeugschein
- Versicherungsbestätigung mit Angabe des Saisonzeitraumes
- Kurzzeitkennzeichen
- maximal 5 Tage, wobei der Tag der Ausgabe mitzählt
- Gebühren: 10,20 Euro + Kennzeichen
- mitzubringen ist die Versicherungsbestätigung mit angekreuztem "Kurzzeitkennzeichen"
- Oldtimerkennzeichen
- § 23 Absatz 1c StVZO, "H-Kennzeichen"
- zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes
- das Kraftfahrzeug muss mindestens 30 Jahre alt sein
- Gutachten nach § 21c StVZO
Dauer der Reservierung :
Die Reservierung des ausgewählten Kennzeichens wird gelöscht, wenn das Fahrzeug nicht innerhalb von 90 Tagen zugelassen oder nicht innerhalb dieser Zeit eine Verlängerung der Reservierung in der KFZ-Zulassungsstelle beantragt wird.
Weitere Informationen zum Thema Wunschkennzeichen erhalten sie unter www.mecklenburgnordwest.de/