Wunschkennzeichen


 

Demnächst Wunschkennzeichen online, Bestellung über das Internet möglich.

Kennzeichen: Wunsch-, Saison-, Kurzzeit-, Oldtimerkennzeichen

  • Wunschkennzeichen

    • zusätzliche Gebühr in Höhe von 10,20 Euro

  • Saisonkennzeichen

    • gemäß § 23 Absatz 1 b StVZO
    • mindestens 2 Monate bis maximal 11 Monate
    • mitzubringen sind bei zugelassenen Fahrzeugen

      • Kennzeichenschilder
      • Fahrzeugschein
      • Versicherungsbestätigung mit Angabe des Saisonzeitraumes

  • Kurzzeitkennzeichen

    • maximal 5 Tage, wobei der Tag der Ausgabe mitzählt
    • Gebühren: 10,20 Euro + Kennzeichen
    • mitzubringen ist die Versicherungsbestätigung mit angekreuztem "Kurzzeitkennzeichen"

  • Oldtimerkennzeichen

    • § 23 Absatz 1c StVZO, "H-Kennzeichen"
    • zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes
    • das Kraftfahrzeug muss mindestens 30 Jahre alt sein
    • Gutachten nach § 21c StVZO

Dauer der Reservierung :

Die Reservierung des ausgewählten Kennzeichens wird gelöscht, wenn das Fahrzeug nicht innerhalb von 90 Tagen zugelassen oder nicht innerhalb dieser Zeit eine Verlängerung der Reservierung in der KFZ-Zulassungsstelle beantragt wird.

Weitere Informationen zum Thema Wunschkennzeichen erhalten sie unter www.mecklenburgnordwest.de/