Wohngebiet Am Mühlenbruch-16
Wohngebiet Am Mühlenbruch
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34 Grundstücke zur Bebauung mit Doppelhäusern und freistehenden Einfamilienhäuser
Die Gemeindevertretung Selmsdorf hat am 17.06.2010 die Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 16 Wohngebiet „Am Mühlenbruch“ beschlossen. Mit dem Bebauungsplan Nr. 16 beabsichtigt die Gemeinde, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neuausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes nach § 4 BauNVO im Nordosten von Selmsdorf, östlich der Kreuzung der Bundesstraßen B 104 und B 105, zu schaffen. Sie reagiert damit auf die anhaltende Nachfrage nach Wohnbauland. Gleichzeitig behebt die Gemeinde einen erheblichen städtebaulichen Missstand am östlichen Ortseingang.
Mit dem Bebauungsplan Nr. 16 beabsichtigt die Gemeinde, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neuausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes nach § 4 BauNVO im Nordosten von Selmsdorf, östlich der Kreuzung der Bundesstraßen B 104 und B 105, zu schaffen. Sie reagiert damit auf die anhaltende Nachfrage nach Wohnbauland. mehr...
Zum Thema
Pläne zum Baugebiet - 1. Bauabschnitt
Textliche Festsetzung (dB, 9 kB) Detailplan - Baugebiet Am Mühlenbruch (db, 9 kB) Bebauungsplan - Baugebiet Am Mühlenbruch (jpg, 1,1 MB) Kostenübersicht |
2. Bauabschnitt |
Ansprechpartner |
Haltestellen-Pläne der Grevesmühlener Busbetriebe
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Weitere Informationen Exposé - Netto-Lebensmittelmarkt |
Medienberichte - Wohnbaugebiet Am Mühlenbruch |
Medienberichte - Rückblick Wohngebiet Am Mühlenbruch Übersichtsplan Bebauungsplan Nr. 20 |

Hinweis: Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass eine weitere Bebauung im Wohngebiet Am Mühlenbruch (Bebauungsplan-Nr. 16) auf Grund fehlender Flächen nicht mehr möglich ist. Die Vermarktung wurde im Januar 2017 eingestellt.
Umfassende Informationen über den aktuellen Vermarktungsstand und zur Bebaubarkeit erhalten Sie durch die STADTBAU GmbH. Ihr Ansprechpartner, Herrn Anton erreichen Sie
telefonisch unter 038427 4527 oder 0171 4334185.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die von uns angebotenen Baugrundstücke nicht durch Baufirmen und Immobilienmakler, die diese auf etwaigen Internetplattformen anbieten, vermittelt oder veräußert werden. Die Reservierung und der Verkauf erfolgt ausschliesslich über die Stadtbau und nur an private Bauhern.