Wohngebiet Am Mühlenbruch-16.1


Wohngebiet Am Mühlenbruch

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34 Grundstücke zur Bebauung mit Doppelhäusern und freistehenden Einfamilienhäuser.
Die Gemeindevertretung Selmsdorf hat am 13.07.2017 die Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 16.1 Wohngebiet „Am Mühlenbruch“ beschlossen.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 16.1 wird erforderlich, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die nördliche Erweiterung des Wohngebietes "Am Mühlenbruch" (B-Plan Nr. 16.1) zu schaffen. Die Erschließung des Wohngebietes befindet sich aktuell noch nicht in der Realisierungsphase, so dass die im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 16.1  vorgesehene Erweiterung des Baugebietes noch nicht erfolgen kann.

Dabei soll im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 16.1 das Wohngebiet städtebaulich vervollständigt werden. Dies betrifft insbesondere die Komplettierung der Ringerschließung, die Fortführung der Bebauungsstrukturen und die Schaffung von Gehölzstrukturen im Bereich des zukünftigen nördlichen Siedlungsrandes. Ein besonderes Augenmerk ist dabei auf die vorhandene, gegenüber dem schon erschlossenen Bereich in Richtung Norden stark abfallende Geländetopografie zu legen.

Mit dem Bebauungsplan Nr. 16.1 beabsichtigt die Gemeinde, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neuausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes nach § 4 BauNVO im Nordosten von Selmsdorf, östlich der Kreuzung der Bundesstraßen B 104 und B 105, zu schaffen. Sie reagiert damit auf die anhaltende Nachfrage nach Wohnbauland. Gleichzeitig behebt die Gemeinde einen erheblichen städtebaulichen Missstand am östlichen Ortseingang. mehr...

Hinweis: Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass eine weitere Bebauung im Wohngebiet Am Mühlenbruch (Bebauungsplan-Nr. 16) auf Grund fehlender Flächen nicht mehr möglich ist. Die Vermarktung wurde im Januar 2017 eingestellt.

Umfassende Informationen über den aktuellen Vermarktungsstand und zur Bebaubarkeit  erhalten Sie durch die STADTBAU GmbH. Ihren Ansprechpartner, Herrn Anton, erreichen Sie
telefonisch unter 038427 4527 oder 0171 4334185.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die von der Gemeinde Selmsdorf angebotenen Baugrundstücke nicht durch Baufirmen und Immobilienmakler, die diese auf etwaigen Internetplattformen anbieten, vermittelt oder veräußert werden. Die Reservierung und der Verkauf erfolgt ausschliesslich über die STADTBAU GmbH und nur an private Bauherrn.