Wappen und Flagge
Das Wappen der Gemeinde Selmsdorf
Die Genehmigung zur Führung eines Wappens wurde der Gemeinde Selmsdorf am 23. Oktober 1997 erteilt.
Blasionierung:
Gespalten, vorn in Rot ein schwebendes silbernes Kreuz darüber eine schwebende goldene Krone; hinten in Gold eine grüne schwebende Ähre.
Historische Begründung:
Der Ort wird erstmals 1313 als Selmerstorpe im Bistum Ratzeburg erwähnt, doch muss eine Ansiedlung schon lange vor der Ortsgründung bestanden haben.
Später mit der Auflösung des Bistums Ratzeburg im Jahre 1648 kam der Ort an das Herzogtum Mecklenburg-Schwerin, das Bistum wurde zum Fürstentum Ratzeburg erhoben; später gelangte Selmsdorf an das Herzogtum Mecklenburg-Strelitz. Selmsdorf wird von jeher bis zur heutigen Zeit überwiegend von der Land- und Forstwirtschaft geprägt, welches die Ähre, sowie mit den Farben Gold und Grün symbolisiert werden soll. Das christliche Kreuz und Farben Rot und Silber erinnern an das ehemalige Fürstentum Ratzeburg.
Das Recht zur Wappenführung ist laut Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern ein der Gemeinde zustehendes öffentlich-rechtliches Persönlichkeitsrecht. Das Selmsdorfer Wappen ist geschützt. Jede Verwendung des Gemeindewappens für nicht–gemeindliche Zwecke bedarf daher der schriftlichen Erlaubnis der Gemeinde Selmsdorf. Näheres regelt die anliegende Satzung.
Die Flagge
Die Flagge ist gleichmäßig längsgestreift von Rot und Gelb. In der Mitte des Flaggentuchs liegt, auf jeweils zwei Drittel der Höhe des roten und des gelben Streifens übergreifend, das Gemeindewappen. Die Länge des Flaggentuchs verhält sich zur Höhe wie 5 zu 3.
Privatpersonen, Vereine und in der Gemeinde ansässige Unternehmen, Einrichtungen und Institutionen können Flaggen der Gemeinde Selmsdorf käuflich erwerben.
© Text und Fotos: Kniep