Tätigkeitsfelder des Bauordnungsamtes
Bei der Verwirklichung des Wunsches nach einem eigenen Haus helfen Gesetze, Verordnungen, Erlasse, DIN-Vorschriften und technische Baubestimmungen, für deren Einhaltung das Bauordnungsamt zuständig ist.
Abgesehen von den nach Landesbauordnung freigestellten Wohnungsbauvorhaben in Bebauungsplanbereichen und einigen sonstigen Ausnahmen ist für jede Baumaßnahme eine Genehmigung erforderlich, der eine eingehende Prüfung des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts vorausgeht. Auch Nutzungsänderungen - selbst solche ohne bauliche Veränderungen - sind genehmigungspflichtig. Das Bauordnungsamt schreitet ein, wenn ohne Genehmigung gebaut wird oder sich Gefahrenzustände an Bauwerken ergeben. Es bearbeitet alle Bauanträge, erteilt oder versagt die Baugenehmigung, prüft bei vielen Maßnahmen die statischen Unterlagen und unterrichtet nach Abschluss der Baumaßnahme alle interessierten Behörden.
Die Denkmalbehörde achtet darauf, dass die bedeutenden baulichen Zeugnisse der Vergangenheit - die Baudenkmale einschließlich der archäologischen Spuren in der Erde - für die nachfolgenden Generationen erhalten bleiben.