Im Herbst wirbeln bunt gefärbte Blätter durch die Luft und bedecken Rasenflächen, Blumenrabatte und Bürgersteige. Zur Beseitigung des Herbstlaubes macht die Motorisierung bei den Gartengeräten nicht halt. Statt Besen und Rechen kommen zunehmend Laubsauger für eine ökologisch fragwürdige Gartengründlichkeit zum Einsatz.
Denn mit den Laubbläsern lässt sich Laub bis in den hintersten Winkel des Gartens oder der Grünanlage beseitigen. Laubsauger dagegen beseitigen das Laub nicht nur, sondern häckseln die darin lebenden Tiere regelrecht. Lediglich auf den Wegen solle daher wegen der Verkehrssicherheit das Laub gekehrt werden, wenn möglich mit Besen und Rechen.
Turbinengetrieben blasen Laubsauger neben Blättern auch Zweige und Müll vor sich her und können Laub, Gras, Tannenzapfen und Abfall bis hin zu Getränkedosen aufsaugen. Für den 'Sog, der alles mitreißt' werden Luftgeschwindigkeiten bis zu 160 Stundenkilometern und Saugleistungen von etwa zehn Kubikmeter pro Minute erzeugt. Wer im nächsten Jahr Singvögel in seinem Garten genießen wolle, solle die Motorheuler in der Ecke stehen lassen. „Wo sie ein paar Jahre lang alle Blätter weggeputzt haben, wird man kaum noch Meisen, Schmetterlinge, Käfer und Igel sehen.“ Sinnvoller sei es, Laubhaufen für Kleintiere und Igel anzulegen oder die Blätter zu kompostieren.
Was ist erlaubt - Die rechtliche Grundlage
Die Nutzung von Laubbläsern und Laubsaugern in Wohngebieten ist auf Arbeitzeiten von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr beschränkt. Dies regelt die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung).
Ausnahmen gelten für Geräte, die mit dem Umweltzeichen der EU ausgezeichnet worden sind, der stilisierten Blume mit Sternenkreis um das Euro-Zeichen. Für sie gelten wiederum die normalen Ruhezeiten zwischen 20 Uhr abends und sieben Uhr in der Frühe.