Die Gemeindevertretung Selmsdorf hat mit 7 Ja und 2 Nein Stimmen beschlossen einen Brandschutzbedarfsplan für das Amt Schönberger Land und darüber hinaus durch einen externen Gutachter zu beantragen. Dies ist ein sehr umstrittenes Thema denn für kleinere Feuerwehren kann dieser das Aus bedeuten, für größere das Aufdecken eines viel zu großen Fuhrparks oder gar die zu Hohe Einstufung als Stützpunkt oder Schwerpunktfeuerwehr.
An das Thema herangetraut hat sich bisher in ganz Nordwestmecklenburg kaum eine Gemeinde. Dabei empfahl der Kreis nach Auskunft der Landrätin Birgit Hesse (SPD) bereits 2008 den Gemeinden „unter Beteiligung ihrer Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne aufzustellen und fortzuschreiben.“ Im selben Jahr regte der Kreisfeuerwehrverband Brandschutzbedarfspläne für alle Kommunen an. Vorschreiben kann der Verband sie ebenso wenig wie der Kreistag sie beschließen kann, denn über Brandschutz, technische Hilfeleistungen und die Zukunft der Feuerwehr bestimmt jede Gemeinde für sich. „In der Zeit rückläufiger Finanzen sollte bei allem Respekt vor den Leistungen der freiwilligen Feuerwehren das ,Wettrüsten’ beendet werden“, argumentiert nun Detlef Lüth, der den Beschluss in Selmsdorf im Namen der BfS beantragte. Erforderlich sei „eine klare Definition von Aufgaben und Bedarf sowie die Ausweisung von Stützpunktfeuerwehren.“
Es gelte die Feuerwehr so zu organisieren, dass sie den Anforderungen der Gesetze und eines „wirtschaftlichen Ressourceneinsatzes“ gerecht werde. Eine fachgerechte Entscheidung sei nur bei ausreichender Information möglich. Detlef Lüth betonte vor dem Beschluss, es gehe nicht in erster Linie um Geld. Vielmehr sei klar: „Sicherheit geht vor Sparen.“ Vielleicht decke ein Bedarfsplan ja auch Defizite bei der Ausstattung auf. Christian Albeck erklärte: „Es geht darum: Was müssen wir haben, was müssen wir nicht haben?“ Für Selmsdorf betonte Bürgermeister Detlef Hitzigrat (parteilos): „Es kann keiner sagen, dass wir hier alte Technik haben.“ Selmsdorf unterhält eine Stützpunktfeuerwehr. Anfang 2008 beschloss eine Mehrheit der Gemeindevertretung, die Ortswehr in Teschow aufzulösen.
Ob dieser Bedarfsplan nun Fluch oder Segen für die Feuerwehren des Amtes wird bleibt abzuwarten. Entscheidet das Amt sich für den Antrag ist jedoch eines nahezu sicher, Veränderungen in den Strukturen der Feuerwehren wird es geben müssen. Welche Feuerwehr hat heute noch Technik, Fuhrpark und Personal genau der Anforderung ihrer Einstufung als Feuerwehr mit Grundausstattung, Stützpunktfeuerwehr oder gar Schwerpunktfeuerwehr entsprechend?
Zur Erinnerung: Eine Ortsfeuerwehr mit Grundausstattung hat laut Gliederung eine Mindeststärke von 15 Einsatzkräften und ein Fahrzeug mit maximal Staffelbesatzung (TSA, KLF, TSF, TSF-W) vorzuhalten. Für Stützpunktfeuerwehren gilt die Mindeststärke von 26 und ein Fahrueg mit Gruppen- (LF 8, LF 8/6, LF 10/6, LF 16, LF 16/12, LF 16 TS, LF 20/16) und ein Fahrzeug mit höchstens Staffelbesatzung(TLF, GW, RW). Für Schwerpunktfeuerwehren gilt die Mindesstärke von 36 und Ausstattung für einen Löschzug. Je nach Bedarf, durch Schwerpunkte und zusätzliche Aufgaben kann von den Vorschriften abgewichen werden. Diese müssen bei Erstellen eines Bedarfsplanes jedoch nachgewiesen werden um ein positives Ergebnis zu Erhalten.
Im Amt Schönberger Land könnte dies für viele Feuerwehren mit Grundausstattung bevorstehende Probleme der Existenz bedeuten. Örtliche Feuerwehren halten hier beispielsweise ein LF 16 und ein LF 8, ein LF 16 und ein TSF, ein LF 16/8 TS vor. Ob dies Erforderlich ist bleibt abzuwarten ....
Selmsdorf-Agentur: Karl-Heinz Kniep / Quelle: Feuerwehrinfo NWM