01.04.2014

Briefe an die Redaktion: 01.04.2014

Von: Karl-Heinz Kniep
Hitzigrat droht lautstark mit Widerspruch - Was für ein Durcheinander!

Bereits mit Aufruf der beiden SPD-Tagesordnungspunkte Durchführung eines Familienfestes am 1. Juni und einer öffentlichen Musikveranstaltung zum Abschluss des Wahltages am 25. Mai 2014, drohte in einem Eklat zu enden. Es hatte den Eindruck, als ob der Trommler Hitzigrat nun auch noch Texter werden wollte. Na ja, die ersten Bewerber für die Vorentscheide zum Eurovision Song stehen bereits in den Startlöchern. Aber bitte daran denken, jeder Bewerber muss den Zuschauern zwei Songstücke präsentieren. Welcher Song folgen wird, kann heute noch nicht beschrieben werden, eine Konzertveranstaltung steht in den nächsten vierzehn Tagen ja noch aus. Das Publikum in der Selmsdorfer Schulaula entscheidet über die Teilnahme.  An der Performances sollte noch ein wenig gefeilt werden und dann ab zum Casting. Ob wir die Daumen drücken sollen ...

Zurück vom musikalischen Prozedere zur Ernsthaftigkeit des Tagesgeschäftes. Richtig ist, das der  Bürgermeister Beschlüsse der Gemeindevertretung widersprechen muss, wenn er der Auffassung ist, dass sie gesetzwidrig sind; er kann widersprechen, wenn er der Auffassung ist, dass sie für die Gemeinde nachteilig sind.

Ein ziem­li­cher Skan­dal also! Der ei­gent­li­che Skan­dal ist je­doch nicht die An­zahl der ver­häng­ten Sank­tio­nen (Widerspruch), son­dern die Tat­sa­che, dass der Bürgermeister über­haupt zu sol­chen Mit­teln greift. Zum einen sind die Anträge nicht gesetzwidrig und ebenso wenig ist ein Nachteil zu Lasten der Gemeinde erkennbar. Dem Gemeindeoberhaupt geht es einzig und alleine nur darum, die beiden kulturellen Veranstaltungen zu bombardieren. Auch das sollte am Rande nicht unerwähnt bleiben, bereits die 3-Tages Veranstaltung zum internationalen Kindertag wurde auf der gleichen Schiene gekippt. Vielleicht sollten die Antragssteller eine andere Herangehens- weise wählen und den Bürgermeister mit seiner „Musiband“ einbinden  und natürlich auch das Ausschankrecht übertragen.
„Wer Erfolg haben will, erlebt die Entfesselung der Widergutmachung“.

Ach so, da ist ja noch das Haushaltssicherungskonzept. Wie war das doch noch einmal in den  zurückliegenden Monaten, hatte die Gemeinde nicht hier und da Möglichkeiten gefunden?

Wie man Gott zum Lachen bringt?“ – „Indem man Pläne macht!“

Auf jeden Fall sollten sich die SPD und der Betreiber der Gaststätte „Bei Detlef“ noch einmal in die Wiederholungsspur begeben und „ihre“ Anträge in der nächsten Gemeindevertretung explizit vortragen. Mit dabei sind meine abgelehnten Anträge zum Selmsdorfer Frühjahrsputz und der Radtour. Immer daran denken: „Mühsam ernährt sich das Eichhörnchen“.

Vielleicht haben die Antragsteller an diesem Tag ja Glück, vorausgesetzt das Gemeinde- oberhaupt lässt die beiden noch ausstehenden Sitzungen nicht ausfallen, so etwas soll ja auch schon vorgekommen sein. Das Zünglein an der Waage ist die Wählergemeinschaft Bürger für Selmsdorf (BfS), vielleicht bekehrt sie sich ja und stellt ihrer über Jahre entwickelten 98 %-ig „Nein-Klausel“ zu den Selmsdorfer Themen, ein wohlwollendes „Ja“.

Facebook-Freunde

Immer, wenn ich mir Facebook-Profile anschaue, bin ich erstaunt über die hohe Anzahl  von Freunden. Hier eine freundliche Anmerkung zum Posting von Marcus. Das „Nein“ zu den Veranstaltungen bezieht sich nicht nur alleine auf das Prozedere zu einer „reinen“ Veranstaltungs-form, sondern geht vielmehr auf die finanziellen Kosten für Strom- und Wassergeld zurück. Auch hier gilt aufgrund der Ermessensfrage der geringe finanzielle Aufwand zur kulturellen Leistungsbereitschaft der Gemeinde. In der fremdgefertigten Abschieds- kolummne, siehe Amtsblatt Ausgabe 03/14, Seite 14, bedankt sich Bürgermeister Hitzigrat bei allen Bürgerinnen und Bürgern für das aktive Mitwirken in den zurückliegenden 20 Jahren. „Sie sind es, die unser Zusammenleben und unsere Entwicklung vorangebracht haben“. Da liegen wir nun mit unserer Auffassung aber alle voll daneben.

In den Newsfeeds dokumentiert Ihr Eure Bestürzung und den unabdingbaren Willen zur Durchführung der Veranstaltungen, das ist auch gut so. Aber die Bereiche Torfmoor, Turnhallenplatz, Sportplatz, Am Kanal usw. sind alles öffentliche Flächen und obliegen somit ebenfalls der hoheitlichen Betrachtungsweise vom (noch)Bürgermeister.

*Anmerkung der Redaktion
Der Lesebeitrag unterliegt nicht dem Staatshaftungsrecht. Auf Grund der Tatsächlichkeit zum Thema besteht auch kein Folgenbeseitigungsanspruch.

Selmsdorf-Agentur: Karl-Heinz Kniep