18.01.2014

Briefe an die Redaktion: 16.01.2014

Von: nwmbote, Update vom 16.01.2014
NWMBOTE: In Nordwestmecklenburg-Telearbeit nur für Liebling der Landrätin

In Nordwestmecklenburg: Telearbeit nur für Liebling der Landrätin

Telearbeit ist eine schöne Sache für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, wenn man sich einig ist. Im Landkreis Nordwestmecklenburg gibt es dazu aber gar keine Regelungen und auch niemanden, der sie nutzen könnte, selbst wenn er/sie wollte.
Ach doch, einen Mitarbeiter gibt es.  Auf Wunsch hin erlaubte die Landrätin Hesse ihren selbsternannten juristischen rechten Arm, Herrn Mathias Diederich, die Telearbeit. Ganz unkompliziert, ohne Richtlinie, ohne Beteiligung des Personalrates, wahrscheinlich mit einem Dreizeiler ganz so wie er sich das wünscht.

So steigt er frühmorgens aus Richtung Schwerin in den Zug und beginnt gleich bienenfleißig mit der Telearbeit und auch den Rückweg nutzt er so für Telearbeit. Was für ein fließiger Mitarbeiter, der ein Viertel seiner Arbeit im Zug erledigt. Einziger Haken, es gibt dazu keine Kontrolle (nach welchen Regeln auch, wenn keine aufgestellt sind)  und auch keine dienstliche Notwendigkeit. Ein eingelullter Personalrat ist da ganz nützlich.
Schade, dass dies genau keinem anderen Mitarbeiter eingeräumt wird. Manche sind sich dann doch gleicher als andere.

(Update: 15.1.2014) Die Kreisverwaltung hat keine Richtlinie zur Telearbeit, hat den Personalrat nicht beteiligt und es gibt neben Diederich noch einen anderen Liebling in der Kreisverwaltung: Frau Lösel von der Wirtschaftsfördergesellschaft. (Antwort auf IFG-Anfrage)