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04.05.2015

Haushaltssatzung der Gemeinde Selmsdorf für das Haushaltsjahr 2015

Haushaltssatzung der Gemeinde Selmsdorf für das Haushaltsjahr 2015
Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 18.12.2014 und mit Genehmigung der Landrätin des Landkreises Nordwestmecklenburg als untere Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird

1. im Ergebnishaushalt
a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 3.208.700 EUR, der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 4.716.900 EUR, der Saldo der ordentlichen Erträge und
Aufwendungen auf -1.508.200 EUR

b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 0 EUR, der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 EUR, der Saldo der außerordentlichen
Aufwendungen und Erträge auf 0 EUR

c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen -1.508.200 EUR, die Einstellung der Rücklagen auf 0 EUR, die Entnahmen aus Rücklagen auf 0 EUR, das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf -1.508.200 EUR

2. im Finanzhaushalt
a) die ordentlichen Einzahlungen auf 3.175.300 EUR, die ordentlichen Auszahlungen auf 4.113.400 EUR, der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf -938.100 EUR

b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 EUR, die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 EUR, der Saldo aus außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0 EUR

c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 313.200 EUR, die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.881.300 EUR, der Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -1.568.100 EUR

d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 4.620.200 EUR, die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 2.113.800 EUR, der Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 2.506.200 EUR festgesetzt.

§ 2
Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4
Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf 3.000.000 EUR

§ 5 Hebesätze
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Flächen (Grundsteuer A) 400 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 300 v. H.
2. Gewerbesteuer 300 v. H.

§ 7
Stellen gemäß Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 7,375 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

§ 8
Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres betrug 8.284.053 EUR*.
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsvorjahres beträgt 8.209.353 EUR* und zum 31.12. des Haushaltsjahres 6.701.153 EUR*.

*vorläufig festgestellt

Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 04.05.2015 erteilt.

Selmsdorf, 04.05.15

gez. Kreft
Bürgermeister

Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 3 KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am 04.05.2015 durch die Landrätin des Landkreises Nordwestmecklenburg erteilt. Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme während der Sprechzeiten in der Zeit vom 06.05.2015 bis 20.05.2015 im Rathaus, Am Markt 15, Zimmer 29 öffentlich aus.

gez. Kreft
Bürgermeister