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05.06.2015

Neues aus der Selmsdorfer Ratssitzung am 11.09.2014

Die Gemeindevertretung Selmsdorf fasste in ihrer Sitzung am 11.09.2014 folgende Beschlüsse:
Fortschreibung Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern - hier: 1. Stufe der Beteiligung
Beschluss:
Der Bürgermeister der Gemeinde Selmsdorf wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Verwaltung und dem beauftragten Planungsbüro die Stellungnahme zur Wahrung der Interessen der Gemeinde - wie besprochen - zu erstellen und einzureichen.
Abstimmungsergebnis:
11 Ja-Stimmen
- Gegenstimmen
1 Enthaltung

Jahresabschluss 2013 für das Bebauungsplangebiet Nr. 13 „Wohngebiet Dr. - Leber - Straße" - Vorlage: VO/4/0012/2014
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschließt den Jahresabschluss 2013 für das Wohngebiet „Dr.-Leber-Straße“.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig mit
12 Ja-Stimmen

Erlass von Forderungen - Vorlage: VO/2/0013/2014
Beschluss:
Gemäß § 5 der Satzung über die Niederschlagung, Stundung und den Erlass von Forderungen vom 22.10.09 beschließt die Gemeindevertretung Selmsdorf, die unter dem PK 34/00000-23620 bestehende Forderung teilweise, bis auf einen Teilbetrag von 587,64 EUR, zu erlassen.
Abstimmungsergebnis:
- Ja-Stimmen
12 Gegenstimmen
- Enthaltung
Damit ist der Antrag abgelehnt.

Umstellung der Straßenbeleuchtung im OT Selmsdorf auf LED, Tausch der Leuchtenköpfe
Bereitstellung überplanmäßig Mittel und Festlegung der Priorität
Vorlage: VO/3/0009/2014
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschließt für das Bauvorhaben „Umstellung der vorhandenen Straßenbeleuchtung auf LED, Tausch der Leuchtenköpfe„ die außenplanmäßige Einnahme von 80.062,50 EUR als überplanmäßige Ausgabe für die Investition der Haushaltsstelle 54101.0960000.13 zur Verfügung zu stellen.
Folgende Priorität der Straßenzüge wird festgelegt: Ernst-Thälmann-Straße, Grüner Ring, Hinterstraße, Neue Reihe, Schulstraße, Lübecker Straße (mit Bardowieker Weg), Straße der Freiheit, Lindenstraße, An der Beck, Am Kanal, Am Wasserwerk, Wilhelm-Oldörp-Straße, Rudolf-Hartmann-Straße, Dr.-Leber-Straße, Mittelweg, Tannenweg Pappelring, im Park.
Wenn der Finanzrahmen damit nicht ausgeschöpft ist sollten weitere Straßenzüge in der Reihenfolge Am Park, Am Wald, Ellenmoor, Am Sandberg folgen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig mit
12 Ja-Stimmen

Beratung zum Sitzungskalender 2. Halbjahr 2014
Beschluss:
Die Gemeindevertretung stimmt der Terminplanung für das 2. Halbjahr 2014 mit den erwähnten Änderungen zu.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig mit
12 Ja-Stimmen

Die Gemeindevertretung Selmsdorf fasste in ihrer Sitzung am 09.10.2014 folgende Beschlüsse:
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Am Mühlenbruch" der Gemeinde Selmsdorf - hier: Abwägungs-und Satzungsbeschluss Vorlage: VO/4/0029/2014
Beschluss:
1. Die Gemeindevertretung hat die während der Beteiligung der berührten Behörde, dem Landkreis Nordwestmecklenburg, vorgebrachte Stellungnahme mit folgendem Ergebnis geprüft: siehe Anlage
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, dem Landkreis Nordwestmecklenburg, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.
3. Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 in der vorliegenden Fassung als Satzung.
4. Die Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 wird gebilligt.
5. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die Satzung und die Begründung dazu eingesehen und über den Inhalt Auskunft zu erhalten ist.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig mit
12 Ja-Stimmen

2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 6 der Gemeinde Selmsdorf „Herren-wiekers Camp/Krempelmoor" - hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss Vorlage: VO/4/0034/2014
Beschluss:
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf billigt den vorliegenden Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 und den Entwurf der Begründung dazu. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 einschließlich der Begründung ist gemäß § 13 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll. Bei der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung ist ferner mitzuteilen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.
3. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 13 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB zur Stellungnahme innerhalb eines Monats aufzufordern und über die öffentliche Auslegung zu informieren.
4. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig mit
12 Ja-Stimmen

Beratung und Beschlussfassung zur Schulentwicklungsplanung
Vorlage: VO/1/0081/2014
Beschluss:
I. Darstellung der Schülerströme (Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses)
- Entwicklung im Planungszeitraum 01.08.2015 - 31.07.2020 sowie im Prognosezeitraum 01.08.2020 - 31.07.2025
a) Klassenstufen 1 - 4
Für den Planungszeitraum (2015/16 bis 2019/20) wird mit einer konstanten Schülerzahl zwischen 141 und 154 Schülern gerechnet.
Im Prognosezeitraum (2020/21 bis 2024/25) wird die Gesamtschülerzahl im Grundschulbereich zwischen 121 und 134 Schülern eingeschätzt. Eine Zweizügigkeit kann sowohl für den Planungs- als auch für den Prognosezeitraum nachgewiesen werden.
Die geforderte Mindestschülerzahl für den Erhalt der Schulart Grundschule wird erreicht. Die Bestandsfähigkeit der Schulart Grundschule ist somit nachgewiesen.
b) Klassenstufen 5 bis 10
Die Schüler der Klassenstufen 5 bis 10 (Regionalschüler) gehören organisatorisch zur Regionalen Schule Dassow und sind daher nur nachrichtlich erwähnt:
Bei der Ermittlung der Schülerströme ist mit einem Durchschnittswert in Höhe von 33 % als Übergang im Anschluss an die Klassenstufe 6 (schulartenunabhängige Orientierungsstufe) an andere Schulen gerechnet worden.
Im jetzigen Planungszeitraum (2015/16 bis 2019/20) wird durchgängig eine Zweizügigkeit in den Klassenstufen fünf und sechs bei einer Schülerzahl zwischen 66 und 81 erwartet. In den Klassenstufen 7 bis 10 wird im Planungszeitraum lediglich eine Einzügigkeit erwartet.
Für den Prognosezeitraum (2020/21 bis 2024/25) wird ein Absinken der Schülerzahlen in den Klassenstufen fünf uns sechs vom 85 auf 59 Schülern erwartet. In den Klassenstufen 7 bis 10 wird auch im Prognosezeitraum lediglich eine Einzügigkeit erwartet.
Die geforderte Zweizügigkeit zur Weiterbeschulung der Selmsdorfer Schüler in Selmsdorf an der Regionalschule ab Klassenstufe sieben kann nicht nachgewiesen werden.
Aufgrund der zu erwartenden Wohnbebauung im Baugebiet Mühlenbruch wird mit einem weiteren Anstieg der Schülerzahlen gerechnet. Der dadurch erwartete Anstieg der Einwohnerzahl konnte in die Prognose noch nicht mit einfließen.

II. Schulraum- und Sportflächenbilanzen (Anlage 2 ist Bestandteil des Beschlusses)
Die Anzahl der Unterrichtsräume hat sich nicht gegenüber dem vorigen Planungszeitraum geändert.
Die vorgesehenen Investitionen sind durchgeführt worden. Der Bau der Flutlichtanlage und der Tribüne am Sportplatz in den Jahren 2007 u. 2008 tragen zu einer weiteren Verbesserung der Sportmöglichkeiten bei.

III. Einzugsbereiche
Für die Grundschule gilt folgender Einzugsbereich:
Selmsdorf, Hof Selmsdorf, Lauen, Sülsdorf, Teschow, Zarnewenz.

IV. Künftige Schulstruktur
Grundschule Selmsdorf
und Außenstelle der Regionalen Schule Dassow
Der Schulstandort dient als Außenstelle der Regionalen Schule Dassow zur Beschulung der Klassenstufen fünf und sechs. Die Vereinbarung zur Finanzierung der Außenstelle wurde mit der Stadt Dassow auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Gemeinde Selmsdorf bittet um Fortführung der Außenstelle.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig mit
12 Ja-Stimmen

Zuschuss Klassenfahrten 2014
Erneute Beschlussfassung
Vorlage: VO/1/0775/2014-1
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Selmsdorf bewilligt einen Klassenfahrtenzuschuss von 100,- EUR pro Kind für das abgelaufene Schuljahr 2013/14.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig mit
12 Ja-Stimmen

Wahl eines neuen sachkundigen Einwohners für den Ausschuss Bildung, Soziales, Sport, Jugend und Senioren
Vorlage: VO/1/0094/2014

Wahl:
Die Gemeindevertretung Selmsdorf wählt Frau/Herrn Ulrich Gühlcke als neuen sachkundigen Einwohner in den Ausschuss für Bildung, Soziales Sport, Jugend und Senioren.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig mit
12 Ja-Stimmen

Antrag auf Teileinziehung nach dem Straßen- und Wegegesetz M-V für die Ernst-Thälmann-Straße und die Neue Reihe in Selmsdorf
Vorlage: VO/3/0015/2014
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschließt, ein Teileinziehungsverfahren gemäß § 9 Abs. 2 StrWG M-V bei der Straßenaufsichtsbehörde, dem Landkreis NWM, für die Ernst-Thälmann-Straße zu beantragen. Die Ernst-Thälmann-Straße soll für den öffentlichen Fahrzeugverkehr über 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht gesperrt werden. Für Fahrzeuge des Betriebs- und Versorgungsdienstes und für Lieferverkehr ist die Durchfahrt zu gestatten. Für die Ortsdurchfahrt der Kreisstraße K 1, Neue Reihe und Straße der Freiheit, soll ein entsprechender Antrag an den Straßenbaulastträger gestellt werden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig mit
12 Ja-Stimmen

Die Gemeindevertretung Selmsdorf fasste in ihrer Sitzung am 30.10.2014 folgende Beschlüsse:
Treuhänderische Erschließungsmaßnahme Bebauungsplan Nr. 16 Wohngebiet „Am Mühlenbruch" - hier: Jahresabschluss 2013
Vorlage: VO/4/0043/2014

Beschluss:
Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschließt den Jahresabschluss 2013 für das Wohngebiet „Am Mühlenbruch“. Der Jahresabschluss 2013 ist im Rahmen des Wirtschaftsplanes 2014 als Bestandteil in den Haushalt 2014 eingeflossen.
Abstimmungsergebnis:
11 Ja-Stimmen
- Gegenstimmen
1 Enthaltung

Energieeffiziente Wärmeversorgung der Schule - Vorlage: VO/3/0016/2014
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschließt zur Erneuerung der energieeffizienten Wärmeversorgung der Schule - Einbau einer Gasbrennwertkesselanlage - die Bereitstellung der finanziellen Mittel in der Haushaltsstelle Bauliche Unterhaltung, Deckungsquelle: Finanzhaushalt mit Übertragung in das Haushaltsjahr 2015.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig mit
12 Ja-Stimmen

Bereitstellung von überplanmäßigen Ausgaben der FF Selmsdorf
Vorlage: VO/3/0017/2014
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschließt, die überplanmäßigen Ausgaben von insgesamt 28.500 EUR für die Beschaffung von Einsatzbekleidung und der Ausbildung bereit zu stellen.
Abstimmungsergebnis:
11 Ja-Stimmen
- Gegenstimmen
1 Enthaltung

Aufhebung des Sperrvermerks für die Ersatzpflanzung
Vorlage: VO/3/0019/2014
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf beschließt, den Sperrvermerk unter dem Produkt 34/55100.0219 für die Ersatzpflanzung aufzuheben.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig mit
12 Ja-Stimmen