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24.10.2017

Tag der Bibliotheken

Urheberrechtsreform: Das ändert sich für Bibliotheken zum 1. März 2018

Der Tag soll die Aufmerksamkeit auf die rund 11.500 Bibliotheken in Deutschland lenken und neugierig auf die umfangreichen Auswahlmöglichkeiten machen. Der "Tag der Bibliotheken" findet seit 1995 am 24. Oktober statt. Er wurde vom damaligen Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker ins Leben gerufen. In vielen Bibliotheken wird seit Einführung des Bibliothekstages mit unterschiedlichen Aktivitäten und Veranstaltungen versucht auf ihre Rolle als Wissensspeicher, Informationsvermittler und unverzichtbare Kultur- und Bildungseinrichtung aufmerksam zu machen.

In der letzten Sitzung dieser Legislaturperiode hat der Deutsche Bundestag eine Urheberrechtsreform verabschiedet, auf die die Bibliotheken lange hingearbeitet haben. Die Reform bringt für die Bibliotheken eine Reihe von echten Fortschritten, aber auch punktuell Rückschritte. Wie bei anderen größeren Reformen auch, werden sich einige Aspekte erst in der praktischen Anwendung, der Ausgestaltung durch die Gerichte oder die künftigen Gesamtverträge mit den Verwertungsgesellschaften zeigen. Kern der Reform ist eine Neusortierung der die Wissenschaft und Forschung – und damit auch die Bibliotheken – betreffenden Regelungen im Urheberrecht. Die Rechtskommission des dbv stellt Eckdaten der neuen bibliotheksbezogenen Rechtsnormen vor.

→ siehe auch: Text als pdf
→ siehe auch: BAK-Neuigkeiten vom 12.07.2017
→ Quelle: dbv-Newsletter Nr. 102

Selmsdorf-Agentur: Karl-Heinz Kniep, 24.10.2017. Gefällt Ihnen dieser Beitrag? Dann teilen Sie ihn bitte in den sozialen Medien - und folgen uns auch auf Twitter und Facebook.