Nachrichtenportal-Nachricht
Haushaltssatzung der Gemeinde Selmsdorf für das Haushaltsjahr 2014
Haushaltssatzung der Gemeinde Selmsdorf für das Haushaltsjahr 2014
Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 15.05.2014 und mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde die Landrätin des Landkreises Nordwestmecklenburg
folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird 1. im Ergebnishaushalt
a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 3.596.300 EUR, der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 3.683.400 EUR, der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf - 87.100 EUR
b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 0 EUR, der Gesamtbetrag der
außerordentlichen Aufwendungen auf 0 EUR, der Saldo der außerordentlichen Aufwendungen und Erträge auf 0 EUR
c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen - 87.100 EUR, die Einstellung der Rücklagen auf 0 EUR, die Entnahmen aus Rücklagen auf 0 EUR, das Jahresergebnis nach
Veränderung der Rücklagen auf - 87.100 EUR
2. im Finanzhaushalt
a) die ordentlichen Einzahlungen auf 3.584.400 EUR, die ordentlichen Auszahlungen auf 3.360.600 EUR, der Saldo der ordentlichen Einund Auszahlungen auf 253.800 EUR
b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 EUR die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 EUR
der Saldo aus außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0 EUR
c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 345.700 EUR die Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit auf 850.200 EUR, der Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf - 504.500 EUR
d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 3.044.400 EUR, die Auszahlungen aus,
Finanzierungstätigkeit 2.793.700 EUR, der Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 250.700 EUR festgesetzt.
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf 3.000.000 EUR
§ 5
Hebesätze
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) 400 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 300 v. H.
2. Gewerbesteuer 300 v. H.
§ 7
Stellen gemäß Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 7,375 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
§ 8
Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres betrug 9.232.263 EUR
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsvorjahres beträgt 9.327.863 EUR und zum 31.12. des Haushaltsjahres 9.742.363 EUR.
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 03.06.2014 erteilt.
Selmsdorf, 06.06.2014
gez. Hitzigrat (Siegel)
Bürgermeister
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 3 KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am 03.06.2014 durch die Landrätin des Landkreises Nordwestmecklenburg erteilt.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom 01.07.2014 bis 15.07.2014 montags bis donnerstags in der Zeit von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und dienstags und donnerstags in der Zeit von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr im Amtsgebäude Am Markt 15, Hinterhaus, Zimmer 29 öffentlich aus.
gez. Hitzigrat
Bürgermeister