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12.03.2015

Heller Hautkrebs: Ab 2015 anerkannte Berufskrankheit

Zu viel Sonne im Job – Diagnose Hautkrebs: Insbesondere für Bauarbeiter und Gärtner gehört der helle Hautkrebs zum „Berufsrisiko“, das ernst zu nehmen ist. Aber auch Beschäftigte in der Land- und Forstwirtschaft können betroffen sein.

Ab sofort können sich alle, die häufig draußen unter freiem Himmel in praller Sonne arbeiten, bei der Diagnose vom hellen Hautkrebs an die gesetzliche Unfallversicherung wenden. „Denn ab Januar ist dieser Hautkrebs eine anerkannte Berufskrankheit“. Für Betroffene bringt dies enorme Vorteile: „Sie haben Anspruch darauf, dass die Unfallversicherung ihren Fall überprüft“.

Werde dabei anerkannt, dass der Hauttumor durch den Beruf verursacht wurde, komme die gesetzliche Unfallversicherung für die Behandlung der Erkrankung auf. „Von der Reha über berufliche Maßnahmen bis zur Rentenzahlung – die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung sind meistens weitreichender als die der gesetzlichen oder privaten Krankenkassen“. Schon deshalb sei die Anerkennung des Plattenepithelkarzinoms und seiner Vorstufe als Berufskrankheit „enorm wichtig“.

In der Praxis werde es ab jetzt in der Regel so aussehen, dass ein niedergelassener Hautarzt seine Diagnose direkt an die gesetzliche Unfallversicherung weiterleite.

Oft, trifft der helle Hautkrebs ältere Menschen: „Er braucht Jahrzehnte, bis er sich entwickelt. Deshalb sind häufig Bauarbeiter – vom Straßenbauer bis zum Dachdecker – oder Gärtner erst zwischen dem 60. und 70. Lebensjahr betroffen. Es ist daher wichtig, dass auch Rentner wissen, dass sie ebenfalls Ansprüche auf die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung haben“.

Immer häufiger würden mittlerweile allerdings auch jüngere Menschen die Diagnose „heller Hautkrebs“ bekommen. Menschen, die sich im Job viele Jahre intensiver UV-Strahlung aussetzen, hätten ein erhöhtes Risiko, Hautkrebs zu bekommen.

„Grundsätzlich gilt: Je häufiger jemand in der Sonne war, desto höher das Risiko. Die Summe aller Sonnenstunden macht es“. Betroffen vom hellen Hautkrebs seien insbesondere die so genannten „Sonnenterrassen des Körpers“ – Stellen, die besonders stark dem Sonnenlicht ausgesetzt sind: also Nase, Stirn, Schläfen, Unterlippe und Handrücken. „Bei Männern sind dies auch Ohren, Nacken und eben die Glatze“.

Um es erst gar nicht bis zur Diagnose heller Hautkrebs kommen zu lassen, sollten Beschäftigte für Schatten am Arbeitsplatz sorgen. Sonnenarbeiter sollten daher, soweit dies möglich sei, sich vor der UV-Strahlung „immer und überall“ schützen.

„Auch eine vernünftige Kopfbedeckung und Kleidung gehört dazu. Möglichst viel vom Körper sollte bedeckt sein. Vor allem aber ist ein Sonnenschutzmittel mit möglichst hohem Lichtschutzfaktor ein absolutes Muss. Und dann heißt es: eincremen, eincremen, eincremen!“.

Hier seien auch die Arbeitgeber in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass effektiver Sonnenschutz am Arbeitsplatz praktiziert werde.

„Auch wenn der helle Hautkrebs fast immer heilbar ist, wenn er früh erkannt wird: Das Beste für die eigene Gesundheit ist die Prävention“.

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Haben Sie weitere Fragen zum Thema Hautkrebs? Der Krebsinformationsdienst ist für Ihre Fragen täglich von 8.00 bis 20.00 Uhr unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 – 420 30 40 zu erreichen.

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Selmsdorf-Redaktion: Karl-Heinz Kniep