Jagdgenossenschaft Teschow
Hätten Sie´gewusst?
Allen Grundeigentümern steht das Jagdrecht auf ihren Flächen zu. Eigentümer von land-, forst- und fischereiwirtschaftlich nutzbaren Flächen über 75 ha, besitzen eine sogenannte Eigenjagd. Alle Grundflächen einer Gemeinde, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören, bilden einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk, wenn sie im Zusammenhang mindestens 150 ha umfassen. Alle Eigentümer von Flächen eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks sind automatisch Mitglied einer Jagdgenossenschaft. Dazu verpflichtet sie das Bundesjagdgesetz. Die rund 4 Millionen Grundeigentümer in Deutschland sind in ca. 40.000 Jagdgenossenschaften organisiert.
Aktuelles
Prüfungstermine Jägerprüfungen 2013
Gemäß § 4 der Verordnung über die Prüfung zur Erlangung des ersten Jagdscheines des Landes Mecklenburg-Vorpommern...[weiterlesen...]
Waffeninitiative bringt massive Einschränkungen für Jäger und Schützen
Die Waffeninitiative sieht die Einführung eines Bedürfnisnachweises für den Waffenerwerb und den Waffenbesitz auch für...[weiterlesen...]