Jagdgenossenschaft Teschow


Hätten Sie´gewusst?

Allen Grundeigentümern steht das Jagdrecht auf ihren Flächen zu. Eigentümer von land-, forst- und fischereiwirtschaftlich nutzbaren Flächen über 75 ha, besitzen eine sogenannte Eigenjagd. Alle Grundflächen einer Gemeinde, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören, bilden einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk, wenn sie im Zusammenhang mindestens 150 ha umfassen. Alle Eigentümer von Flächen eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks sind automatisch Mitglied einer Jagdgenossenschaft. Dazu verpflichtet sie das Bundesjagdgesetz. Die rund 4 Millionen Grundeigentümer in Deutschland sind in ca. 40.000 Jagdgenossenschaften organisiert. 

 

Aktuelles

Prüfungstermine Jägerprüfungen 2013

Gemäß § 4 der Verordnung über die Prüfung zur Erlangung des ersten Jagdscheines des Landes Mecklenburg-Vorpommern...[weiterlesen...]


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Die Waffeninitiative sieht die Einführung eines Bedürfnisnachweises für den Waffenerwerb und den Waffenbesitz auch für...[weiterlesen...]