Inventarisation


Was bedeutet Inventarisation

Die Inventarisation von Kunstdenkmälern basiert im klassischen Sinne nicht auf einer gesetzlichen Grundlage und stellt eine wissenschaftliche Bestandsaufnahme dar. In einem Inventar werden Kunstwerke beschrieben, abgebildet und mit den wesentlichen Daten erfasst. Die klassische Inventarisation ist eine Aufgabe, die den Denkmalpflegeämtern der Landschaftsverbände zukommt.

Erfassung

2010 wurde die Stadt- und Regionalplanungsgesellschaft Hufmann & Fricke von der Gemeinde Selmsdorf beauftragt, das denkmalwerte Kulturgut in der Region Selmsdorf zu erfassen. Ziel war es, eine flächendeckende Bestandsaufnahme aller Bau- und Bodendenkmäler zu erhalten. Die Ergebnisse wurden in Listen zusammengefasst und der Gemeinde mitgeteilt, jedoch nicht veröffentlicht.

Diese Listen stellen eine fachliche Hilfestellung bei der Beurteilung des Vorliegens einer Denkmaleigenschaft im Sinne des § 2 Denkmalschutzgesetz MV dar.
Die wissenschaftliche Erfassung der Denkmäler, ihre Zuordnung zu bestimmten Epochen und Stilrichtungen sowie ihre Einbindung in politische, gesellschaftliche, wirtschaftliche und städtebauliche Zusammenhänge bilden eine wesentliche Grundlage für die Feststellung der Denkmalbedeutung, ohne die die Unterschutzstellung durch die Eintragung in die Denkmalliste nicht begründet werden könnte.

Erforschen

Wissenschaftliche Untersuchung und Erforschung sind zwei sich einander durchdringende Bezeichnungen. Allerdings bezieht sich die Erforschung in erster Linie auf die Bauforschung, die gerade für die Feststellung der baulichen Entwicklungsgeschichte eines Denkmals unabdingbar ist. Hierbei geht es nicht nur darum, am Objekt selbst zu forschen, sondern sich darüberhinaus der archivalischen Quellen und alten Abbildungen zu bedienen.Zu Erforschung gehört auch die Dokumentation.

Eintragen in die Denkmalliste

Mit der Unterschutzstellung eines Objektes erfolgt die Eintragung in die Denkmalliste. Die Unterschutzstellung wird dem Eigentümer und/oder Nutzungsberechtigen durch einen Bescheid bekannt gegeben.

Denkmäler werden getrennt nach Baudenkmälern, beweglichen Denkmälern und ortsfesten Bodendenkmälern in die Denkmalliste eingetragen.