An Seen und in Parkanlagen gibt es Zonen, in denen Grillen erlaubt ist. Hier finden Sie die genaue Lage der "Grillzonen" sowie Tipps und Regeln für das Grillen in diesen Bereichen.
Grillen an einem lauen Sommerabend – das ist ein besonderes Highlight für alle Grillfreunde. Damit auch Anwohner einen schönen Abend genießen können, darf nicht überall gebrutzelt werden.
Erlaubt ist das Grillen in den ausgeschilderten Bereichen, zum Beispiel im Selmsdorfer Dorfpark.
Die einzelnen Grillzonen im Detail
Darstellung der Grillzone im Dorfpark
Darstellung der Toilettenanlagen im Dorfpark
Stadtplan FindCity
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Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitbürger und vermeiden Sie Schäden in den schönen Natur- und Erholungsräumen!
Mit Beginn der warmen Jahreszeit ist auch die Grillsaison eröffnet. Nicht jeder verfügt jedoch über eine geeignete Fläche im eigenen Garten, auf welcher sich der Grilllust unbeschwert frönen lässt. Diesem Umstand hat die Gemeinde Selmsdorf Rechnung getragen und im Dorfpark einen öffentlichen Grillplatz eingerichtet und ausgewiesen, die von Privatpersonen und von Schulen, aber auch von Vereinen und Verbänden genutzt werden können.
Die Gemeinde Selmsdorf und das Ordnungsamt Schönberger Land appellieren eindringlich an die Selmsdorfer Bürgerinnen und Bürger, nur diesen öffentlichen Grillplatz zu benutzen.
Der Grillplatz ist ausreichend für 25 bis 30 Personen und verfügt über einen Grill mit Edelstahl-Grillrost.
Für die Nutzung werden eine Mietgebühr von 30,00 Euro sowie eine Kaution von 100,00 Euro erhoben. Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Nutzung zurückerstattet. Die Gebühr beinhaltet auch die Nutzung einer Toilettenanlage, die rund 20 Meter vom Grillplatz entfernt ist.
Eine
Anmeldung -Mietvertrag- ist erforderlich: Gemeindebibliothek, Frau Melitta Großmann Telefon 038823 5398-12,
Sprechzeiten.
Aber auch für die öffentlichen Grillplätze gelten Regeln:
Ihre Fragen - unsere Antworten
Die Gemeinde Selmsdorf hat an Seen und in Parkanlagen Bereiche ausgewiesen, in denen gegrillt werden darf. Die genaue Lage aller Grillzonen finden Sie hier:
Holzkohle und Gas in Kombination mit handelsüblichen Grillgeräten sind erlaubt. Brandstellen werden so vermieden und die Rauchentwicklung bleibt gering.
Handelsübliche Grillgeräte mit einer "Beinlänge" von unter 30 cm oder ganz ohne "Beine" dürfen innerhalb der Grillzonen nur auf vegetationsfreien Flächen (z.B. Kiesbank) betrieben werden.
Gegen Bodenfeuer und Holzfeuer - gemeinhin Lagerfeuer - sprechen eine Reihe von Gründen: Gerade im Sommer, wenn Gras und Bäume trocken sind, können Feuer leicht außer Kontrolle geraten und Menschen gefährden. Bodenfeuer hinterlassen große Brandstellen und Asche - das zerstört die Vegetation. Ebenso das Verfeuern von Bäumen und Sträuchern aus der Umgebung. Ist das Holz frisch und feucht oder werden Abfälle verbrannt, entwickeln sich noch schädliche Rauchgase. Die Rauchentwicklung ist bei Holzkohlegrills sehr stark - besonders in der Hochsaison, wenn viele Menschen grillen.
Am Dorfpark und den Erholungsgeländen an den Seen gibt es Parkplätze. Diese sind im Sommer schnell zugeparkt. Deshalb empfehlen wir das Rad oder die öffentlichen Verkehrsmittel. Übrigens: In den Grünanlagen ist das Fahren oder Parken mit Kraftfahrzeugen außerhalb der Parkplätze nicht erlaubt - das gilt auch für die Anlieferung. Fußgänger und Radfahrer, insbesondere Kinder sollen sich hier ungefährdet durch Autos bewegen können. Für Dienst- und Rettungsfahrzeuge müssen die Zufahrten frei bleiben.
Zu Bäumen und Sträuchern und zu ausgetrockneten Grasflächen muss ein Abstand von mindestens zehn Metern eingehalten werden. Funkenflug ist zu vermeiden - im Sommer ist die Vegetation trocken und leicht brennbar. Deshalb: Bitte die Glut direkt nach dem Grillen und bei starkem Wind vollständig löschen. Selbstverständlich ist auch, auf Anwohner und andere Parkbesucher in punkto Lärm Rücksicht zu nehmen. Um anderen Grillfreunden den Ausflug nicht zu vermiesen, gilt das Prinzip: Müll wieder mitnehmen - Abfälle und ausgekühlte Grillrückstände in die selbst mitgebrachten Behältnisse im Mieter eigenen Abfall entsorgen.
Spielen, Verweilen, Raum für Begegnungen - das bietet der Selmsdorfer Dorfpark. Das Grillen gehört auch dazu, allerdings ist es nicht überall erlaubt - nur an in den eigens ausgewiesenen Grillstellen darf gebrutzelt werden. Sie sind mit einem Grillschild gekennzeichnet.