Grillen in Selmsdorf
Grillen gehört zum Sommer!
An Seen und in Parkanlagen gibt es Zonen, in denen Grillen erlaubt ist. Hier finden Sie die genaue Lage der "Grillzonen" sowie Tipps und Regeln für das Grillen in diesen Bereichen.
Grillen an einem lauen Sommerabend – das ist ein besonderes Highlight für alle Grillfreunde. Damit auch Anwohner einen schönen Abend genießen können, darf nicht überall gebrutzelt werden.
Erlaubt ist das Grillen in den ausgeschilderten Bereichen, zum Beispiel im Selmsdorfer Dorfpark.
Übersicht aller öffentlichen Grillplätze der Region Selmsdorf mit den wichtigsten Informationen
Die einzelnen Grillzonen im Detail
Darstellung der Grillzone im Dorfpark
Darstellung der Toilettenanlagen im Dorfpark
Stadtplan FindCity
Alle Karten können Sie sich bei Google Maps ansehen, ausdrucken oder als KML-File downloaden.
Bitte halten Sie beim Grillen folgende Regeln ein
Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitbürger und vermeiden Sie Schäden in den schönen Natur- und Erholungsräumen!
- In den freigegebenen Bereichen ist das Grillen nur mit Holzkohle oder Gas auf handelsüblichen Grillgeräten zugelassen. Bedenken Sie: Funkenflug ist sehr gefährlich!
- Vermeiden Sie Lärm, insbesondere durch laute Musik.
- Beschädigen Sie keine Bäume, Sträucher, Pflanzen oder Anlageneinrichtungen.
- Löschen Sie nach dem Grillen sowie bei starkem Wind die Glut vollständig.
- Achten Sie auf Ihre mitgebrachten Flaschen und vermeiden Sie gefährliche Glasscherben.
- Nehmen Sie Ihre Abfälle und ausgekühlten Grillrückstände in selbst mitgebrachten Behältnissen wieder mit - entsorgen Sie diese im Mietereigenem Behälter.
- Bodenfeuer sind gefährlich und in jeder Form (auch mit Holzkohle) verboten.
In der Gemeinde Selmsdorf gelten folgende Einzelvereinbarungen als Bestandteil eines Mietvertrages.
Mit Beginn der warmen Jahreszeit ist auch die Grillsaison eröffnet. Nicht jeder verfügt jedoch über eine geeignete Fläche im eigenen Garten, auf welcher sich der Grilllust unbeschwert frönen lässt. Diesem Umstand hat die Gemeinde Selmsdorf Rechnung getragen und im Dorfpark einen öffentlichen Grillplatz eingerichtet und ausgewiesen, die von Privatpersonen und von Schulen, aber auch von Vereinen und Verbänden genutzt werden können.
Die Gemeinde Selmsdorf und das Ordnungsamt Schönberger Land appellieren eindringlich an die Selmsdorfer Bürgerinnen und Bürger, nur diesen öffentlichen Grillplatz zu benutzen.
Der Grillplatz ist ausreichend für 25 bis 30 Personen und verfügt über einen Grill mit Edelstahl-Grillrost.
Für die Nutzung werden eine Mietgebühr von 30,00 Euro sowie eine Kaution von 100,00 Euro erhoben. Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Nutzung zurückerstattet. Die Gebühr beinhaltet auch die Nutzung einer Toilettenanlage, die rund 20 Meter vom Grillplatz entfernt ist.
Eine
Anmeldung -Mietvertrag- ist erforderlich: Gemeindebibliothek, Frau Melitta Großmann Telefon 038823 5398-12,
Sprechzeiten.
Aber auch für die öffentlichen Grillplätze gelten Regeln:
- Für das Ablöschen des Feuers beziehungsweise der Glut sollte stets ausreichend Wasser mitgenommen werden.
- Der Platz muss nach dem „Grillvergnügen” aufgeräumt in einem ordentlichen Zustand verlassen werden.
- Mobilar und Grillrost sind zu reinigen
- Müll und Asche sind fachgerecht in selbst mitgebrachten Behältnissen und im Mieter eigenen Abfall zu entsorgen.
- Die Benutzung von handelsüblichen Grillgeräten auf ausgewiesenen Grillplätzen (Dorfpark) ist untersagt.
- Auch das Verunreinigen von Verkehrsflächen und Anlagen ist verboten.
- Bestandteil des Mietvertrages werden die einzelvertragliche Haftungsvereinbarungen.
- Für öffentliche Einrichtungen der Gemeinde Selmsdorf ist die Nutzung Gebühren- und Kautionsfrei.
Häufig gestellte Fragen zum Grillen
Ihre Fragen - unsere Antworten
Die Gemeinde Selmsdorf hat an Seen und in Parkanlagen Bereiche ausgewiesen, in denen gegrillt werden darf. Die genaue Lage aller Grillzonen finden Sie hier:
Welche Brennstoffe darf ich benutzen?
Holzkohle und Gas in Kombination mit handelsüblichen Grillgeräten sind erlaubt. Brandstellen werden so vermieden und die Rauchentwicklung bleibt gering.
Was ist beim Betreiben handelsüblicher Grillgeräte sonst zu beachten?
Handelsübliche Grillgeräte mit einer "Beinlänge" von unter 30 cm oder ganz ohne "Beine" dürfen innerhalb der Grillzonen nur auf vegetationsfreien Flächen (z.B. Kiesbank) betrieben werden.
Warum sind Bodenfeuer in jeder Form (auch mit Holzkohle) verboten?
Gegen Bodenfeuer und Holzfeuer - gemeinhin Lagerfeuer - sprechen eine Reihe von Gründen: Gerade im Sommer, wenn Gras und Bäume trocken sind, können Feuer leicht außer Kontrolle geraten und Menschen gefährden. Bodenfeuer hinterlassen große Brandstellen und Asche - das zerstört die Vegetation. Ebenso das Verfeuern von Bäumen und Sträuchern aus der Umgebung. Ist das Holz frisch und feucht oder werden Abfälle verbrannt, entwickeln sich noch schädliche Rauchgase. Die Rauchentwicklung ist bei Holzkohlegrills sehr stark - besonders in der Hochsaison, wenn viele Menschen grillen.
Wo stelle ich mein Auto ab?
Am Dorfpark und den Erholungsgeländen an den Seen gibt es Parkplätze. Diese sind im Sommer schnell zugeparkt. Deshalb empfehlen wir das Rad oder die öffentlichen Verkehrsmittel. Übrigens: In den Grünanlagen ist das Fahren oder Parken mit Kraftfahrzeugen außerhalb der Parkplätze nicht erlaubt - das gilt auch für die Anlieferung. Fußgänger und Radfahrer, insbesondere Kinder sollen sich hier ungefährdet durch Autos bewegen können. Für Dienst- und Rettungsfahrzeuge müssen die Zufahrten frei bleiben.
Welche Regeln gelten noch?
Zu Bäumen und Sträuchern und zu ausgetrockneten Grasflächen muss ein Abstand von mindestens zehn Metern eingehalten werden. Funkenflug ist zu vermeiden - im Sommer ist die Vegetation trocken und leicht brennbar. Deshalb: Bitte die Glut direkt nach dem Grillen und bei starkem Wind vollständig löschen. Selbstverständlich ist auch, auf Anwohner und andere Parkbesucher in punkto Lärm Rücksicht zu nehmen. Um anderen Grillfreunden den Ausflug nicht zu vermiesen, gilt das Prinzip: Müll wieder mitnehmen - Abfälle und ausgekühlte Grillrückstände in die selbst mitgebrachten Behältnisse im Mieter eigenen Abfall entsorgen.
In welchen Parks gibt es Grillstellen?
Spielen, Verweilen, Raum für Begegnungen - das bietet der Selmsdorfer Dorfpark. Das Grillen gehört auch dazu, allerdings ist es nicht überall erlaubt - nur an in den eigens ausgewiesenen Grillstellen darf gebrutzelt werden. Sie sind mit einem Grillschild gekennzeichnet.

