Gleichstellungsbeauftragte


Aufgaben der Gleichstrellungsbeauftragten

Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. (Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes)

Die Gleichstellungsbeauftragte unterstützt die Verwaltung ihrer Kommune bei der praktischen Umsetzung der im Grundgesetz verankerten Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Sie ist fachlich an keine Weisungen gebunden. Die Einzelheiten sind u.a. im Landesgleichstellungsgesetz MV geregelt.

Sie wirkt intern mit bei allen Vorhaben und Maßnahmen, die Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frau und Mann haben oder haben können, insbesondere bei sozialen, organisatorischen und personellen Maßnahmen (z.B. bei Dienstanweisungen, Stellenausschreibungen, Personalauswahlverfahren, Organisationsverfügungen, Fortschreibung des Frauenförderplanes). Sie zeigt Gleichstellungsdefizite auf und wirkt auf deren Abbau hin. Weitere Aufgabenschwerpunkte sind unter anderem

  • Beratung und Unterstützung von Beschäftigten der Verwaltung sowie von Bürgerinnen und Bürgern

  • Information über gleichstellungsrelevante Themen - von Alleinerziehenden bis Zwangsheirat

  • Entwicklung von Konzepten und Durchführung eigener Veranstaltungen im Hause

  • Zusammenarbeit mit örtlichen, regionalen und überregionalen Arbeitsgruppen und Frauennetzwerken

  • Teilnahme an Sitzungen der politischen Gremien und Prüfung der Vorlagen dieser Gremien

  • Entwicklung und Unterstützung von Projekten zur Verbesserung der Situation von Mädchen und Frauen

  • Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, Seminaren, Ausstellungen, Aktionen usw. zu aktuellen Frauenthemen

  • Einbringen von Interessen und Forderungen von Frauen in die Arbeit der Verwaltung und des Rates bzw. Kreistages