Kinder- und Jugendgesundheit
Gesunde Kinder sind auch fröhliche Kinder. Und die wünscht sich wohl jede Mutter und jeder Vater.
Kinder und Jugendgesundheit ist zunächst eine private Angelegenheit; sie liegt in der grundrechtlich geschützten persönlichen Verantwortung gewissenhafter und liebevoller Eltern.
Kinder und Jugendgesundheit ist aber unstreitig auch ein öffentliches Anliegen: das Gemeinwesen trägt die Verantwortung dafür, daß die Grundvoraussetzungen für eine gesunde Entwicklung der Kinder und Jugendlichen geschaffen und gesichert werden.

Bei der Umsetzung dieser Aufgabe in der Gemeinde Selmsdorf erfüllt das Gesundheitsamt eine zentrale Beobachtungs- und Kontrollfunktion: es kümmert sich mit seinen Fachabteilungen z.B. um den Schutz vor Infektionen, die Kontrolle der Trinkwasserqualität und um die Beobachtung der Umweltbelastung, also um Themen, die nicht nur für Kinder und Jugendliche, sondern selbstverständlich für alle Alterstufen gleichermaßen bedeutsam sind.
Für Kinder und Jugendliche hält das Gesundheitsamt eine Reihe spezifischer Dienstleistungen und Angebote bereit.
Vorsorgeuntersuchungen zum Schulbeginn und während der Schulzeit führen das kassenärztliche Krankheitsfrüherkennungs-Programm fort.
Impfkampagnen und Informationen werden gezielt zur Ergänzung und Komplettierung des Impfschutzes aufgelegt.
Frei zugängliche Sprechstunden im Gesundheitsamt bieten Beratung und Hilfe in allen kinder- und jugendgesundheitlichen Angelegenheiten an.
Für Kinder und Jugendliche aus sozial und gesundheitlich benachteiligten Zielgruppen werden ergänzende Gesundheitshilfen organisiert. Falls notwendig, wird dabei auch eine sozialarbeiterische Unterstützung vermittelt.
Die seelische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen spielt eine zentrale Rolle für das allgemeine Wohlbefinden. Psychische Auffälligkeiten und Erkrankungen, Verhaltensstörungen, Ängste, Depressionen, Auffälligkeiten in der Schule, Selbst- und Fremdgefährdung, etc. haben oft weitreichende Auswirkungen auf die Lebensgestaltung der Kinder und Jugendlichen und ihrer Familien. Zu diesen Fragen kann ein Beratungs- und Untersuchungsangebot des Gesundheitsamtes in Anspruch genommen werden.
Behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche erhalten Rat und eine Vermittlung aktiver Hilfen; sie werden auf ihrem Weg durch die Vorschriften, Ämter und Institutionen gelotst. Bei Bedarf werden die notwendigen Gutachten erstellt.
Kindereinrichtungen wie Kindertagesstätten und Schulen können sich bei innerbetrieblichen und individuellen Gesundheitsproblemen an das Gesundheitsamt wenden; sie unterliegen auch unmittelbar der hygienischen Überwachung.
Gesundheit von Kindern und Jugendlichen
- Behinderte Kinder und Jugendliche
- Impfschutz für Kinder und Jugendliche
- Läuse in Kindergarten und Schule
- Schuleingangsuntersuchung
- Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche
- Wiederzulassung nach Infektionskrankheit in Kindertagesstätte und Schule
- Zahngesundheit
Seelische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen