Geltungsbereich Bebauungsplan


Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 20, der rund 1,0 ha groß ist, befindet sich nordöstlich des Kreuzungsbereiches der Bundesstraßen B 104 und B 105 und umfasst die Flurstücke 79/3 (teilweise), 79/9 (teilweise), 80/4 (teilweise) und 81/4 (teilweise) der Flur 3, Gemarkung Dorf Selmsdorf.

Er grenzt im Osten an das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 16 und wird im Norden und Westen von landwirtschaftlich genutzten Flächen begrenzt.

Mit dem Bebauungsplan Nr. 20 beabsichtigt die Gemeinde, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Lebensmittelmarktes zu schaffen. Sie reagiert damit auf die stetig zunehmende Bevölkerungszahl in der Gemeinde und den damit verbundenen Nahversorgungsbedarf.

Selmsdorf stellt mittlerweile einen attraktiven Wohnstandort am östlichen Rand der Hansestadt Lübeck dar. Während die Einwohnerzahl 1990 noch bei ca. 1.500 lag, wird sie mit der Umsetzung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Wohngebiet am Mühlenbruch“ und der geplanten, nachfolgenden Bauabschnitte auf eine Zahl von oberhalb 3000 Personen anwachsen. Der geplante Lebensmittelmarkt soll in unmittelbarer Nähe, westlich des Wohngebietes des Bebauungsplanes Nr. 16, entstehen. Mit der Errichtung des Marktes und der angegliederten Dienstleistungen soll der Bevölkerung die Möglichkeit gegeben werden, den täglichen Bedarf an Lebensmitteln innerhalb der Gemeinde zu decken.

Der jetzt geplante Standort des Marktes befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft zum künftigen Wohngebiet "Am Mühlenbruch". Die Gemeinde erschließt und vermarktet hier ca. 110 Wohngrundstücke. Im Endausbau wird das neue Wohngebiet mindestens ca. 400 Einwohner haben. Für diese Einwohner wird die B 104 als Hindernis vermieden.

Aus städtebaulicher Sicht hat die Gemeinde Selmsdorf den Endpunkt ihrer Entwicklung bei weitem noch nicht erreicht. Den politischen Willen vorausgesetzt, wird sich die Gemeinde als östliche Nachbargemeinde von Lübeck weiter entwickeln. Der heute noch deutlich erkennbare Bruch zwischen städtischer und dörflicher Struktur wird sich in Zukunft weiter nivellieren. Beispielhaft seien hier die Strukturen in den westlichen Nachbargemeinden der Stadt Lübeck genannt.

Landesweit ist eine Tendenz der Land-Stadt-Wanderung erkennbar. Die Menschen ziehen verstärkt aus den sehr ländlich geprägten Gegenden in die Städte und verstärkt an die attraktiven Stadtränder. Hiervon kann Selmsdorf profitieren. Dies führt dazu, dass die Gemeinde mittelfristig planerische Entscheidungen über eine Ausweitung der Siedlungsflächen treffen muss.