Gebühren
Unter dieser Rubrik sollen Gebühren, die aufgrund baurechtlicher Amtshandlungen entstehen können, sowohl für den Bauherren /die Bauherrin bzw. den Zahlungspflichtigen /die Zahlungspflichtige, als auch für den/die im Auftrag handelnde /n Architekten /Architektin erläutert und damit nachvollziehbar werden.
Rechtsgrundlagen
Die Berechnung und anschließende Festsetzung der Gebühren basiert auf gesetzlichen Vorgaben des Landes Mecklenburg-Vorpommern und der Satzung der Gemeinde Selmsdorf.
Das Gebührengesetz für das Land M-V vom .......1999 bildet die Grundlage für die Erhebung von Gebühren. Nach § 1 Abs. 1 Ziffer 1 des Gebührengesetzes M-V sind Gegenstand des Gebührengesetzes die Kosten, die als Gegenleistung für die besondere öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit (Amtshandlung einer Behörde) des Landes, der Gemeinde, der Gemeindeverbände und der sonstigen unter der Aufsicht des Landes stehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts in Form von Verwaltungsgebühren erhoben werden.
Aufgrund § 2 des Gebührengesetztes M-V erlässt die Landesregierung für die einzelnen Amtshandlungen Gebührensätze, die in Gebührenordnungen bestimmt sind.
Die Kodifizierung der Gebührentatbestände und deren Gebührensätze erfolgt in der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land M-V.
In einigen Tarifstellen der Gebührenordnung schreibt der Gesetzgeber dem Bauordnungsamt vor Gebühren zu erheben, die sich innerhalb des jeweiligen Gebührenrahmens bewegen. Um die Gebührenrahmen unter Beachtung des § 9 Abs. 1 bis 3 des Gebührengesetzes M-V und des Gleichheitsgrundsatzes gegenüber allen Zahlungspflichtigen gerecht anwenden zu können, wurden unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Gebührentatbestände interne Regelungen geschaffen. Leider lässt es die Vielfalt der in diesen Regelungen festgelegten Kriterien und Faktoren nicht zu alle Gebührenfestsetzungen beispielhaft darzustellen.
Eine Zusammenfassung "Was kostet ein Vorbescheid" kann unter der Rubrik "Informationsblätter" abgerufen werden.
Entsprechende Informationen werden Ihnen gerne während der allgemeinen Öffnungszeiten des Bauordnungsamtes beim Landkreis Nordwest-Mecklenburg erteilt.
Kontakt
Bezeichnung | Landkreis Nordwest-Mecklenburg, Fachbereich Bauordnungsamt
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DOWNLOAD | Allgemeine Verwaltungsgebührensatzung (AVwGebo M-V) |