Denkmalbehörde


Bei der Unterhaltung und Umgestaltung von Kulturdenkmalen sind die Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu beachten. Die Denkmalbehörde des Landkreise Nordwestmecklenburg ist Teil des Bauordnungsamtes. Ihre gesetzliche Aufgabe besteht darin, Bau- und Bodendenkmale als bedeutende bauliche Zeugnisse der Vergangenheit Selmsdorfs zu schützen und zu pflegen.

Außerdem können beim Denkmalschutz Förderanträge auf Denkmalmittel gestellt werden. Auch für die Erlangung einer Steuervergünstigung im Rahmen der Einkommensteuer ist der Denkmalschutz Ihr Ansprechpartner.

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Bauordnungsamt 

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