Beteiligungsverfahren


Die Gemeinde beteiligt Kinder und Jugendliche bei der Planung und Erstgestaltung von Neuanlagen, sowie Umgestaltungsmaßnahmen vorhandener Spielplätze. Die Beteiligung erfolgt z.B. bei der Durchführung von Zukunftswerkstätten oder der Erstellung von Spielplatzmodellen. Hier können Kinder und Jugendliche ihre Wünsche und Vorstellungen einbringen. Diese werden im weiteren Entwurfs- und Planungsverfahren im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten und technischen Machbarkeit berücksichtigt. Die Beteiligungsverfahren finden im zeitlich abgestimmten Prozess zwischen Planung und dem Bau eines Spielplatzes statt. Kinder und Jugendliche als zukünftige Nutzer sehen und erleben, wie "ihre Ideen" Zug um Zug Gestalt annehmen. Dadurch ist eine stärkere Identifikation der Besucher mit "ihrem Spielplatz" gegeben und eine wirkungsvolle Vorbeugung gegen Vandalismus geschaffen.