Bauordnungsamt Landkreis
Bei der Verwirklichung des Wunsches nach einem eigenen Haus sind Gesetze, Verordnungen, Erlasse, DIN-Vorschriften und technische Baubestimmungen zu beachten, für deren Einhaltung das Bauordnungsamt beim Landkreis Nordwest-Mecklenburg zuständig ist. Das Amt schreitet ein, wenn ohne Genehmigung gebaut wird oder sich Gefahrenzustände an Bauwerken ergeben. Es bearbeitet Bauanträge, erteilt oder versagt die Baugenehmigung, prüft die statischen Unterlagen und unterrichtet nach Abschluss der Baumaßnahme alle interessierten Behörden.
Die Denkmalbehörde achtet darauf, dass die bedeutenden baulichen Zeugnisse der Vergangenheit - die Baudenkmale einschließlich der archäologischen Spuren in der Erde - für nachfolgende Generationen erhalten bleiben.