Bauakteneinsicht
Der Landkreis Nordwest-Mecklenburg archiviert (Papierform / Mikrofilm) zu öffentlich-rechtlichen Zwecken „Bauakten“ (Baugenehmigungsakten über durchgeführte Bauvorhaben) im Bauaktenarchiv. In die oben genannten Akten kann unter bestimmten Voraussetzungen (siehe Voraussetzungen für die Akteneinsicht) kostenpflichtig Akteneinsicht gewährt werden und es können kostenpflichtig Kopien zu diesen Akten angefertigt werden. (siehe aktuelle >Gebührensätze< der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif des Landkreises.)
Das Bauaktenarchiv ist dienstags von 00.00 Uhr bis 00.00 Uhr und donnerstags von 00.00 Uhr bis 00.00 Uhr geöffnet.
Voraussetzungen für die Akteneinsicht wird den folgenden Personen gewährt:
- dem Eigentümer/ der Eigentümerin (diese/r muss sich durch einen aktuellen Grundbuchauszug oder durch entsprechende Unterlagen wie z.B. dem Kaufvertrag oder dem Grundsteuerbescheid als Grundstückseigentümer/in legitimieren und sich gegebenenfalls persönlich ausweisen)
- dem vom/von der Eigentümer/in schriftlich Bevollmächtigten (auch hier müssen die gleichen Unterlagen wie beim Eigentümer/ bei der Eigentümerin und zusätzlich eine schriftliche vom Eigentümer/ von der Eigentümerin ausgestellte Vollmacht vorgelegt werden)
- jeder natürlichen Person nach den Bestimmungen des
Informationsfreiheitsgesetzes
Kosten für die Akteneinsichtnahme
Die Inanspruchnahme des Altaktenarchivs ist gebührenpflichtig. Die einzelnen Gebührensätze entnehmen Sie bitte dem >Antrag auf Akteneinsicht<.
Sollten Sie eine schriftliche Aktenauskunft bevorzugen oder für die Begleichung der für die Akteneinsicht anfallenden Kosten einen Gebührenbescheid wünschen, füllen Sie bitte die >Kostenübernahmeerklärung< aus.
DOWNLOAD | Antrag auf Akteneinsicht |
DOWNLOAD | Kostenübernahmeerklärung für leistungen des Bauaktenarchivs |