Ausländerbeiratswahl


Nächster Wahltag: 2009

Die Förderung des gleichberechtigten Zusammenlebens der deutschen und ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner ist eine wesentliche Aufgabe der Gemeinde Selmsdorf. Eine grundlegende Voraussetzung hierfür ist die Beteiligung und Mitwirkung der ausländischen Bevölkerung am kommunalpolitischen Geschehen. Durch die Einrichtung des Ausländerbeirates soll in der Gemeinde Selmsdorf diese Möglichkeit geschaffen.

Der Ausländerbeirat ist ein von der ausländischen Bevölkerung nach demokratischen Prinzipien gewähltes Gremium. Er vertritt die Interessen der ausländischen Bevölkerung in Selmsdorf und ist somit auch ein Bestandteil im Prozess der politischen Willensbildung, die von den Wahlberechtigten in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt wurden. Seine Amtszeit beträgt in Anlehnung an die Amtsperiode der Gemeindevertretung fünf Jahre.

Aktives Wahlrecht
Wahlberechtigt für die Wahl zum Ausländerbeirat sind alle Ausländer, die am Wahltag 18 Jahre alt sind, sich seit mindestens einem Jahr in der Bundesrepublik Deutschland rechtmäßig aufhalten und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Selmsdorf mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Nicht wahlberechtigt sind Ausländer, die gleichzeitig die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, Asylbewerber, Angehörige ausländischer Streitkräfte sowie ausländische Diplomaten und Vertreter internationaler Organisationen sind.

Passives Wahlrecht
Gewählt werden können alle wahlberechtigten Ausländer sowie alle Deutschen, die Selmsdorfer Bürgerinnen und Bürger sind. Das passive Wahlrecht für Deutsche zielt insbesondere auf Migrantinnen und Migranten, die die deutsche Staatsbürgerschaft erworben haben.

Nächste Ausländerbeiratswahl: 2010 

Am .......... 2010 wurden in der Gemeinde Selmsdorf die ausländischen Kandidaten des Ausländerbeirates gewählt. Die Wahlleiterin, Frau .............., gab am .......i 2010 das Wahlergebnis bekannt.

Zahl der Wahlberechtigten:
Zahl der Wähler:
Zahl der ungültigen Stimmzettel:
Zahl der gültigen Stimmzettel:
Zahl der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen:

Zahl der für die einzelnen Bewerber abgegebenen gültigen Stimmen:

Platz 1:
Platz 2:
Platz 3:

Redaktion: Diese Seite wurde bereits mit der Erstellung der Website eingestellt, hat aber aufgrund der noch fehlenden Beschlussfassung der Gemeindevertretung zurzeit noch keine Rechtskraft. Wir bitten um etwas Geduld.