Archäologie und Bodendenkmalpflege


Was sind Bodendenkmäler?

Bodendenkmäler sind die untertägig erhalten gebliebenen Spuren menschlichen und tierischen/pflanzlichen Daseins, z.B. Überreste von Siedlungs-, Kult- und Bestattungsplätzen, Befestigungsanlagen Produktionsstätten, Wirtschaftsbetriebe, Grenzen oder Verkehrswege aber auch die Fossilien aus älteren erdgeschichtlichen Zeiten. Nur selten zeichnen sich Bodendenkmäler noch oberirdisch in Form von kleinen Erhebungen oder Vertiefungen ab, meistens kann man sie obertätig nicht mehr erkennen. Bei den im Boden verborgenen Denkmälern handelt es sich in der Regel um Mauern, Fundamente, Erdschichten und Bodenverfärbungen, die beispielsweise auf ehemalige Pfostenstellungen von Gebäuden, Grabenverläufe von Befestigungen, Brunnenschächte oder Gräber hindeuten. Häufig finden sich darin Gegenstände des damaligen Alltags, wie Gefäße, Schmuck oder Geschirr aus unterschiedlichen Materialien, Werkzeuge, Waffen, Münzen, Schlacken, Knochen, Leder oder pflanzliche Reste.

Finden und Informieren

Die Archäologie und Bodendenkmalpflege verfügt über eine seit vielen Jahrzehnten aktive, wissenschaftliche Forschung sowie über fachspezifische Methoden, die im Boden verborgenen Denkmäler zu lokalisieren und zu bestimmen. So besitzt die Bodendenkmalpflege des Landkreises Nordwestmecklenburg umfangreiche Kenntnisse über den Inhalt des unterirdischen Archivs. Ein Grundwissen vermitteln zunächst die zahlreichen Informationen zu Funden und Fundplätzen, die im Archiv der Denkmalbehörde angesammelt worden sind. Hinzu kommen die Ergebnisse archäologischer Untersuchungen und Forschungen, die Analogieschlüsse ermöglichen. Historische Karten, Ansichten und Katasterunterlagen des städtischen Vermessungs- und Katasteramtes können weitere Hinweise liefern, ebenso die Schriftstücke des Stadt- und Landesarchivs. Immer noch ein wichtiger Schritt zur Lokalisierung von Bodendenkmälern ist die systematische Feldbegehung, bei der auf der Ackeroberfläche liegende Funde kartiert, aufgesammelt und ausgewertet werden. Inzwischen sind modernere Prospektionsverfahren hinzugekommen: Mit Hilfe von Luftbildern, geomagnetischen bzw. geoelektrischen Feldmessungen, Bodenradar oder chemischen Analysen lassen sich die Standorte ehemaliger Siedlungsareale im Boden punktgenau und -besonders wichtig- zerstörungsfrei nachweisen. Wird bei Baumaßnahmen oder anderen Erdarbeiten ein Bodenfund entdeckt, sei es eine Scherbe, sei es eine Bodenverfärbung, muss der Finder dies unverzüglich melden, so sieht es das Denkmalschutzgesetz vor. In Selmsdorf nimmt die Anzeige die Denkmalbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg entgegen. Die Fundstelle muss über drei Werktage in unverändertem Zustand belassen bleiben. Den Bodendenkmalpflegern soll damit die Möglichkeit einer Untersuchung und Dokumentation gegeben werden, damit die Informationen aus diesem zufälligen Fund den Schutz benachbarter -noch verborgener- Bodendenkmäler verbessern helfen.

Ausgraben

Archäologische Ausgrabungen führt in der Region Selmsdorf die Denkmalbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg durch. In der Regel finden sie vor Beginn einer Baumaßnahme statt. Allerdings wird die archäologische Ausgrabung eines Bodendenkmals heute mehr und mehr zur Ausnahme, da sie das Bodendenkmal dabei zwar erforscht, aber auch völlig zerstört und damit das Denkmal unwiederbringlich verloren ist. Nur einzelne Elemente des Denkmals, die Funde und die Dokumentation ihrer Auffindungslage überdauern die Zeit im Museum und Magazin.
Wer nach Bodenfunden suchen, d.h. sie ausgraben will, benötigt dafür eine schriftliche Genehmigung (Grabungserlaubnis). Dies gilt auch für den Einsatz von Metalldetektoren (Sonden). Für die Region Selmsdorf muss die Grabungsgenehmigung bei der Oberen Denkmalbehörde der Landesregierung Schwerin beantragt werden. Sie erteilt oder versagt die Erlaubnis nach Rücksprache mit der Denkmalbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg.

Planungssicherheit

Die wichtigste Aufgabe der Bodendenkmalpflege ist es, vorbeugend tätig zu sein. Dabei geht es um Konfliktminderung bzw. um Konfliktbewältigung im Vorfeld von Maßnahmen, die ein Bodendenkmal gefährden würden. Erst wenn eine Erhaltung des Bodendenkmals nicht nicht einzuplanen, muss es ausgegraben werden. Die Bodendenkmalpflege bei der Denkmalbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg sorgt für Planungssicherheit bei Investoren und privaten Bauherren, indem sie die Informationen über die im beplanten Gebiet vorhandenen Bodendenkmäler besitzt und bewertet. Der Investor oder private Bauherr kann dann das Bodendenkmal in seine Zeit- und Finanzkalkulation einbeziehen. Die rechtzeitige Einbindung der Bodendenkmalpflege in die Planung von Baumaßnahmen ist daher unerlässlich und findet im Rahmen des Bauantragsverfahrens statt.

Eigentum und Kosten

Das Eigentum an einem Bodenfund ist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Dort gilt nach § 984, dass eine Sache, die solange verborgen gelegen hat, dass der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, je zur Hälfte dem Finder und dem Eigentümer des Grundstückes, des Gebäudes, des Behälters, etc., in dem sie verborgen war, gehört. Dem Eigentümer eines Bodendenkmals wird im Rahmen der Sozialpflichtigkeit des Eigentümers nach dem Grundgesetz (GG) allerdings auch zugemutet, seinen Beitrag zu dessen Erhalt zu leisten. Ebenso muss er die gesetzlich festgeschriebenen Stillstandszeiten entschädigungslos hinnehmen, wenn im Zuge von Bauarbeiten archäologische Spuren entdeckt werden. Wer eine archäologische Ausgrabung verursacht, z.B. durch eine Baumaßnahme, muss auf Grund bestehender verwaltungsverfahrensgesetzlicher Bestimmungen auch deren Kosten tragen. Die damit verbundene finanzielle Belastung muss allerdings stets angemessen und für den Betroffenen zumutbar sein.