Der offizielle Weg zur Bürgerbeteiligung
Nach der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat
“Jeder“ – Einwohner und Einwohnerinnen, Bürger und Bürgerinnen, Besucher und Besucherinnen, gleich welcher Nationalität – das Recht, Eingaben in Angelegenheiten der Gemeinde schriftlich einzureichen. Die Postanschrift für Eingaben lautet „Amt Schönberger Land, Am Markt 15, 23923 Schönberg“. Es empfiehlt sich, den Adressaten eindeutig zu benennen und die Eingabe mit vollständigen Absenderangaben zu versehen.
Die Schriftform ist auch bei elektronisch übermittelten Eingaben gewahrt. Bitte bedenken Sie, dass keine Zweifel an der Urheberschaft bestehen dürfen. Es empfiehlt sich daher, die Anregung oder Beschwerde ergänzend schriftlich einzureichen.
Wie Eingaben behandelt werden, und was noch zu beachten ist, können Sie beim zuständigen Fachbereich hinterfragen.
Wenn Sie eine Anregung oder Beschwerde persönlich vorbringen möchten, steht Ihnen hierzu der leitende Verwaltungsangestellte beim Amt Schönberger Land als unmittelbare Anlaufstelle zur Verfügung.
Anmerkung der Redaktion:
Der Textbeitrag wurde durch die Redaktion in Aufbereitung des Internet-Portals selmsdorf-live.de mit der Hoffnung eingestellt, dass die Gemeinde sich hierzu in den nächsten Wochen/Monaten positiv entscheidet. Es besteht daher zurzeit keine Rechtskraft.