Wenn Sie sich als Schöffe bewerben möchten, müssen Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen und sollten über persönliche Eigenschaften verfügen, die Sie zum Schöffenamt befähigen.
Darüber hinaus gibt es auch Gründe, die eine Bewerbung ausschließen.
Gesetzliche Voraussetzungen gemäß §§ 31, 32 Gerichtsverfahrensgesetz
Zum Schöffenamt sollen nicht berufen werden:
Persönliche Voraussetzungen
Wenn Sie das Amt eines Schöffen/ einer Schöffin ausüben möchten, sollten Sie u. a. über folgende Eigenschaften verfügen:
Verschiedene Zeugenaussagen müssen miteinander und mit der Einlassung des Angeklagten sowie mit anderen Beweismitteln verglichen und auf ihre Stimmigkeit geprüft werden. Neben der Fähigkeit zu logischem Denken kommt es auch darauf an, welches Gefühl der Schöffe für die Wahrscheinlichkeit einer Aussage entwickelt.
Das Gericht ist dazu berufen, den Straftäter zu bessern, die Gemeinschaft zu schützen und dem bis zum Urteil als unschuldig geltenden Angeklagten ein faires Verfahren zu garantieren.
Schöffen müssen beurteilen können, ob ein Zeuge oder ein Angeklagter lügt, die Wahrheit sagt oder sich einfach nur irrt. Dazu müssen sie aufgrund ihrer Lebenserfahrung Menschen einschätzen und beurteilen sowie erkennen können, ob die Aussage den allgemeinen Erfahrungen entspricht.
Der Schöffe muss die Tat in ihrer gesellschaftlichen und persönlichen Dimension beurteilen können. Er muss die Motive des Handelns des Täters erfassen und in dessen bisherigen Lebensweg einordnen können.
Der Schöffe begegnet in der Hauptverhandlung Situationen, in die er in seinem täglichen Leben selten geraten wird. Er wird mit Gewalttaten und Verbrechen, aber auch mit Angriffen der Verteidigung auf Zeugen oder Vorverurteilungen in den Medien konfrontiert. Dabei darf der Schöffe seine Neutralität und Unparteilichkeit nie verlieren.
Das Urteil kommt durch den Austausch von Meinungen zustande. Wie ist eine Zeugenaussage zu bewerten? Welche Strafe ist angemessen? Bei der Beratung dieser Fragen muss der Schöffe seine Auffassung vertreten können, ohne rechthaberisch zu sein, und er muss andere Meinungen akzeptieren und annehmen können.