EU-Bürger sind Deutschen bereits weitgehend gleichgestellt.
So sind sie auf kommunaler Ebene wahlberechtigt und wählbar. Der Gesetzgeber gibt diesem Personenkreis darüber hinaus einen besonderen Anreiz (auch) die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben, ohne die ihres Herkunftsstaates aufzugeben.
Voraussetzung hierfür ist, dass der Herkunftsstaat bei der Einbürgerung von Deutschen ebenfalls Mehrstaatigkeit gewährt.
Dies gilt für Bürgerinnen und Bürger von Belgien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Malta, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei und Ungarn.
Unter eingeschränkten Voraussetzungen können auch Bürgerinnen und Bürger aus den Niederlanden mehrstaatig eingebürgert werden.
Andererseits können auch Deutsche die Staatsangehörigkeit dieser Staaten erwerben, ohne die deutsche zu verlieren. Dabei ist jedoch zu beachten, dass vorher eine Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit eingeholt wird. Andernfalls tritt der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit ein.
Das gilt insbesondere auch für deutsche Staatsbürger, die früher Angehörige der oben genannten EU-Staaten waren, diese Staatsangehörigkeit aufgegeben haben, aber jetzt neben der deutschen wiedererwerben möchten.
Nähere Auskünfte – auch über Einzelheiten – erteilt: Amt Schönberger Land -Standesamt-