Das Green-Card-Verfahren, das ein schnelles, unbürokratisches und vereinfachtes Visaverfahren für IT-Fachkräfte garantierte, gilt seit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes am 01. Januar 2005 nicht mehr.
Das Verfahren ist wie bei allen anderen Zuwanderungswilligen und erfolgt auf zwei Wegen:
Fall 1
Der Spezialist befindet sich im Ausland:
Mit Unterlagen des künftigen Arbeitgebers ist bei der für den Wohnort zuständigen deutschen Auslandsvertretung der Visaantrag zu stellen. Die weitere Prüfung des Antrages erfolgt dann im Inland durch die künftig zuständige Ausländerbehörde und der Arbeitsagentur. Nach erfolgter Zustimmung durch die Ausländerbehörde wird das Visum durch die deutsche Auslandvertretung erteilt.
Fall 2
Der Spezialist befindet sich bereits mit einem Aufenthaltstitel im Inland
Die Unterlagen des künftigen Arbeitgebers werden bei der Ausländerbehörde eingereicht. Nach Zustimmung durch die Arbeitsagentur wird die Aufenthaltserlaubnis mit der Genehmigung zur Ausübung einer Beschäftigung erteilt.
Die Ausländerbehörde beim Amt Schönberger Land ist für die Erteilung nur dann zuständig, wenn der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin seinen/ihren Wohnsitz im Gemeindegebiet Selmsdorf hat oder nehmen wird.