Einladungen für Besucher aus dem Ausland


Sie möchten Freunde oder Verwandte aus dem Ausland zu einem Besuch bis zu 90 Tagen einladen und der Besuch kommt aus einem visumspflichtigen Land?

Dann benötigen Ihre Gäste im Allgemeinen eine von Ihnen abgegebene Verpflichtungserklärung, mit der Sie sich zur Übernahme aller anfallenden Kosten bereit erklären. Diese Erklärung muss zur Beantragung des Visums bei der zuständigen Deutschen Vertretung im Ausland vorgelegt werden.

Wenn Ihr Hauptwohnsitz in der Gemeinde Selmsdorf ist, können Sie diese Erklärung beim Amt Schönberger Land abgeben. Das entsprechende Formular ist ebenfalls beim Amt erhältlich und wird direkt vom Sachbearbeiter oder Sachbearbeiterin ausgefüllt.
Ein weiteres PDF-Formular finden Sie in der rechten Spalte unter "Formulare". Bitte tragen Sie die persönlichen Daten des Gastes ein und bringen dieses Formular ergänzend aller Unterlagen in das Amt mit.

Bitte beachten Sie: Die Entscheidung über die Erteilung eines Visums trifft die deutsche Auslandsvertretung.

Kosten

Die Verwaltungsgebühr beträgt 25,00 €.

Benötigte Unterlagen

  • Original-Einkommensnachweise über das Nettoeinkommen der letzten drei Monate (Kontoauszüge reichen nicht aus). Selbständige: Bescheinigung vom Steuerberater oder Steuerbescheid des letzten Jahres
  • Angaben zur Höhe der Miete (bzw. Tilgungsrate bei Eigentümern)
  • Gültiges Ausweisdokument (bei ausländischen Bürger/innen ist zusätzlich die Aufenthaltserlaubnis notwendig
  • Vollmacht und Ausweisdokument d. Vollmachtgebers/in (wenn das Einkommen einer anderen Person angerechnet werden soll, oder wenn der Einladende nicht selbst kommt). Auf dieser Vollmacht muss der Zweck (Text z.B.: Bevollmächtigter darf die Verpflichtungserklärung unterschreiben und das Einkommen des Vollmachtgebers dazurechnen) ersichtlich sein.
  • Die persönlichen Daten des Gastes

  • Angaben zum Einladungszeitraum

Besonderheiten bei ausländischen Gastgebern:
Ausländer/innen mit folgenden Aufenthaltsgenehmigungen können keine Verpflichtungserklärung abgeben:

Touristenvisum
Duldung
Aufenthaltsgestattung (weniger als 6 Monate)